Gemeinderat
Der Gemeinderat ist das politisch-administrative Weisungs- und Kontrollorgan.
Er besteht aus dem Bürgermeister und einer variablen Anzahl von Abgeordneten des Gemeinderats je nach der Einwohnerzahl der Gemeinde.
Die in die Zuständigkeit des Gemeinderats fallenden Sachgebiete ergeben sich aus Art. 42 des gesetzvertretenden Dekrets Nr. 267 vom 18.08.2000.
Die Gemeinderäte der Gemeinden mit einer Bevölkerung von mehr als 15.000 Einwohnern versammeln sich unter dem Vorsitz eines Präsidenten, der unter den Abgeordneten gewählt wird. In den Gemeinden mit einer Bevölkerung von weniger als 15.000 Einwohnern versammelt sich der Gemeinderat unter dem Vorsitz des Bürgermeisters (Art. 37, 39 und 42 des gesetzvertretenden Dekrets Nr. 267 vom 18.08.2000), unbeschadet anderslautender Satzungsbestimmungen.
Er besteht aus dem Bürgermeister und einer variablen Anzahl von Abgeordneten des Gemeinderats je nach der Einwohnerzahl der Gemeinde.
Die in die Zuständigkeit des Gemeinderats fallenden Sachgebiete ergeben sich aus Art. 42 des gesetzvertretenden Dekrets Nr. 267 vom 18.08.2000.
Die Gemeinderäte der Gemeinden mit einer Bevölkerung von mehr als 15.000 Einwohnern versammeln sich unter dem Vorsitz eines Präsidenten, der unter den Abgeordneten gewählt wird. In den Gemeinden mit einer Bevölkerung von weniger als 15.000 Einwohnern versammelt sich der Gemeinderat unter dem Vorsitz des Bürgermeisters (Art. 37, 39 und 42 des gesetzvertretenden Dekrets Nr. 267 vom 18.08.2000), unbeschadet anderslautender Satzungsbestimmungen.
Consiglio comunale 15 dicembre 2023
Consiglio comunale 17 novembre 2023
Consiglio comunale 19 ottobre 2023
Consiglio comunale 08 settembre 2023
Consiglio comunale 18 luglio 2023
Consiglio comunale 19 giugno 2023
Consiglio comunale 29 maggio 2023
Consiglio comunale 4 maggio 2023 integrazione ODG
Consiglio comunale 4 maggio 2023
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